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   BGH, 06.03.2001 - 4 StR 541/00   

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https://dejure.org/2001,6778
BGH, 06.03.2001 - 4 StR 541/00 (https://dejure.org/2001,6778)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2001 - 4 StR 541/00 (https://dejure.org/2001,6778)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2001 - 4 StR 541/00 (https://dejure.org/2001,6778)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Gesamtfreiheitsstrafe - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldspruch - Strafausspruch

  • Judicialis

    StGB § 211 Abs. 2; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 213 1. Alt.; ; StGB § 212 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Eifersucht als niedriger Beweggrund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - 4 StR 541/00
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212), wobei es stets besonders sorgfältiger Prüfung bedarf, wenn sich eine Tat plötzlich aus, einer Situation heraus entwickelt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - 4 StR 541/00
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212), wobei es stets besonders sorgfältiger Prüfung bedarf, wenn sich eine Tat plötzlich aus, einer Situation heraus entwickelt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - 4 StR 541/00
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212), wobei es stets besonders sorgfältiger Prüfung bedarf, wenn sich eine Tat plötzlich aus, einer Situation heraus entwickelt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11 m.w.N.).
  • LG Köln, 22.09.2011 - 105 Ks 15/11
    Die Beurteilung der Frage, ob die Beweggründe der Tat "niedrig" sind, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (BGH, Urteil v. 06.03.2001, Az.: 4 StR 541/00, zitiert nach juris).

    Einer besonders sorgfältigen Prüfung bedarf es dabei immer dann, wenn sich eine Tat plötzlich aus einer Situation heraus entwickelt (BGH, Urteil v. 06.03.2001, Az.: 4 StR 541/00, zitiert nach juris).

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